Beiträge und Mitgliedschaft im Dojo Nintai

 

Der Grundbeitrag des PSV-Reutlingen ab 01.01.2022 (Jahresbeitrag)

(Auszug aus der PSV-Beitragsstruktur)

 

  Kosten regulärer Kosten mit Schnuppermitgliedschaft
1. Kind bis 18 Jahre  42,00 € 0,00 €
2. Kind bis 18 Jahre 36,00 € 0,00 €
3. Kind bis 18 Jahre 30,00 € 0,00 €
4. Kind bis 18 Jahre 30,00 € 0,00 €
Azubi / Student 18 bis 25 Jahre  54,00 € -
Erwachsene  84,00 € -
Ehegatte/in 54,00 € -
Erwachsener + 1. Kind  108,00 € -
Passivbeitrag 60,00 € -

 

Der Sonderbeitrag der Karateabteilung ab März 2022 (Jahresbeitrag)

  Kosten regulär Kosten mit Schnuppermitgliedschaft
Erwachsene/r ab Vollendung des 18. Lebensjahres 90,00 € -
Ehegatte/Ehegattin ab Vollendung des 18. Lebensjahres     90,00 € -
     
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, deren beide Eltern Mitglied im Gesamtverein und derselben Abteilung sind    
Kind 1 0,00 € -
Kind 2 0,00 € -
Kind 3 0,00 € -
     
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit einem Elternteil als Mitglied im Gesamtverein und in derselben Abteilung    
Kind 1 50,00 € 0,00 €
Kind 2 40,00 € 0,00 €
Kind 3 0,00 -
     
Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres ohne Eltern(teil) im Verein oder deren Eltern nicht in derselben Abteilung bzw. passive Mitglieder sind  
Kind 1 50,00 € 0,00 €
Kind 2 50,00 € 0,00 €
Kind 3 50,00 € 0,00 €
Kind 4 + weitere 30,00 € 0,00 €
     
Schüler, Studenten, Auszubildende, FSJ bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 50,00 € -
Erwachsener - passiv 30,00 € -
Ehegatte/Ehegattin - passiv 30,00 € -
Kinder (1. Kind und alle weiteren) - passiv 30,00 € -
Aufnahmegebühr ausgesetzt -


Der Einzug erfolgt durch den PSV Hauptverein als Jahresgesamtbeitrag.     
Es kommen noch die Kosten für die Jahressichtmarke für den Karateverband hinzu.

 

Kurskarte mit 15 Trainingseinheiten

Mit einer Kurskarte erhalten Sie keine automatische Mitgliedschaft im Dojo Nintai oder dem PSV Reutlingen.

Kosten für erwachsene Personen für Karate, Selbstverteidigung oder Kenjutsu

100,00 €
(6,66 € / Einheit)

Kosten für Kinder, Jugendliche, Studenten oder Auszubildende für Karate, Selbstverteidigung oder Kenjutsu

75,00 €
(5 € / Einheit)

Eine Kurskarte erhalten Sie jederzeit vor dem Trainingsbeginn in der Halle
oder im Download-Bereich als PDF.

 

Im Dojo Nintai kann Mitglied werden, wer

  • Mitglied im Polizeisportverein Reutlingen ist,
    (Die Beitrittsformulare können heruntergeladen werden oder sind bei unseren Trainern und Ausschussmitgliedern erhältlich)
  • Kenntnisse in Karate oder Kenjutsu anstrebt.

Kündigung der Mitgliedschaft:

  • Das ist das, was wir uns am wenigsten wünschen ...
  • Falls es aber nicht anders geht, bitte beachten, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft in der Karateabteilung nicht auch eine Kündigung im PSV Reutlingen bedeutet.
    Da es noch viele andere interessante Abteilungen im PSV Reutlingen gibt, in denen man Sport treiben kann, gilt eine Kündigung bei der Karateabteilung auch nur für die Mitgliedschaft in der Karateabteilung. Die Kündigung für die Karateabteilung muss schriftlich an den Dojoleiter gerichtet werden.
  • Wer aus irgendwelchen Gründen ganz aus dem PSV Reutlingen ausscheiden muß, bitte eine gesonderte Kündigung an die Geschäftsstelle des PSV Reutlingen schicken.
  • Kündigungen können aus rechtlichen Gründen nur in schriftlicher Form und unterschrieben akzeptiert werden !
    Bitte dazu das Austrittsformular verwenden.

Polizeisportverein Reutlingen e.V.
Geschäftsstelle
Lindachstr. 32
72764 Reutlingen

Telefon: (07121) 338 711
Fax:       (07121) 370 995
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Gebühren für Mitgliedsausweis und Prüfungen

Karate

Mitgliedsausweis:  7,00 €
Prüfungsheft: 7,00 €
Prüfung zum:  
8. - 6. Kyu  20,00 €
5. - 4. Kyu  25,00 €
3. - 1. Kyu 30,00 €

 

Kenjutsu

 Mitgliedsausweis 5,00 €
 Prüfung zum:  
5. Kyu  10,00 €
4. Kyu  15,00 €
3. Kyu 20,00 €
2. Kyu 25,00 €
1. Kyu 30,00 €
1. Dan

30,00 € + 70,00€ Registrierungsgebühr

 

Hinweis: Karate und Kenjutsu besitzen unterschiedliche Mitgliedsausweise.
             Wer beides betreibt, benötigt beide Ausweise.

 

Änderungen jederzeit vorbehalten.